Allgemeine Geschäftsbedingungen Magia Service
1. Leistungen
1.1. Magia Service Umzüge erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.
1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
1.5 Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
2. Trinkgelder
Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
3. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt
an den Möbelspediteur zu zahlen.
4. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders
4.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
4.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
4.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
5. Haftung
5.1 Auf Wunsch kann der Absender eine Transportversicherung mit dem Möbelspediteur abschließen. (Soweit nichts anderes im Angebot vereinbart) Für eventuelle Schäden greift die Versicherung. Schadensmeldungen werden nur anerkannt, wenn Sie schriftlich innerhalb einer
Woche nach Umzugstermin mit entsprechenden Rechnungskopien des beschädigten Umzugsgutes eingereicht werden.
6. Nachprüfung durch den Absender
6.1 Der Absender ist bei Abholung des Umzugsgutes verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
7. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
7.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen, es kann ein Zahlungsziel vereinbart werden.
7.2. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen
einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
7.3. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
8. Lagerung
8.1 Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt.
8.2. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen, ansonsten werden die eingelagerten Güter durch den Spediteur verkauft.
8.3. Bei Verträgen mit anderen als Verbrauchern gelten die ALB (Allgemeine Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports) als vereinbart. Diese sind auf www.amoe.de/ALB abrufbar.
9. Rücktritt und Kündigung
9.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB.
9.2 Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §415 HGB, 346 ff BGB.
10. Gerichtsstand
10.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs
befindet, ausschließlich zuständig.
10.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
12. Datenschutz
12.1 Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf
der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
13. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
14. Abtragung und Kubikmeter
14.1 Sollte der Abtrageweg mehr als 15 Meter betragen (vom LKW bis zur Haustür) oder die Anzahl der Kubikmeter höher sein als im Vertrag vereinbart, ist vom Auftraggeber darauf hinzuweisen und dies muss im Vertrag festgehalten werden. Sollte am Tag des Umzuges festgestellt werden, dass die Vertragsbedingungen missachtet wurden, wird der Auftrag nur gegen einen Aufpreis und/ oder durch heranziehen von mehr Personal durchgeführt und wird sich nach dem HGB Schadensanspruch berechtigt.